Liebe Webseitenbesucher*innen, für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Webseite, benötigen Sie moderne Browser, die auf dem neusten Stand sin. Die von Ihnen verwendete Browser-Version ist veraltet. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Bitte führen Sie ein Browser-Update durch oder verwenden Sie einen anderen Internet-Browser. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitten Sie unter info@akademie-umm.de um zusätzliche Unterstützung. Es wird sich eine Lösung finden.

Dear website visitors, for proper use of this website, you need modern browsers that are up to date. The browser version you are using is out of date. This poses a security risk. Please update your browser or use a different internet browser. If this is not possible for you, please ask for additional support at info@akademie-umm.de

  • Rahmenplan-Gesetz

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten. Sie ist in vier Bezirksärztekammern untergliedert, die die entsprechenden Regierungsbezirke des Landes Baden-Württemberg umfassen. Für die Universitätsklinikum Mannheim GmbH ist die Bezirksärztekammer Nordbaden mit Sitz in Karlsruhe zuständig.

Zu ihren Aufgaben zählen:

  • Prüfung der Berufsausbildungsverträge und Registrierung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Ansprechpartner für Fragen rund um die Ausbildung (bspw. Verkürzungsmöglichkeiten, etc.)
  • Planung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Überwachung der Einhaltung der für die Ausbildung maßgeblichen Rechtsvorschriften
  • Schaffen von Fortbildungsangeboten

 

Ausbildungsrahmenplan

Am 01. August 2006 trat eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Damit wurde die Ausbildung zur Arzthelferin durch den Ausbildungsberuf zur/zum Medizinischen Fachangestellten abgelöst. Das Ausbildungsberufsbild behält die Gleichgewichtigkeit der Ausbildungsteile Medizin und Verwaltung bei. Eine stärkere Gewichtung erhalten die Themenbereiche: Praxismanagement, Kommunikation, Patientenorientierung, Prävention und Notfallmanagement. Neu in den Ausbildungsrahmenplan aufgenommen wurde der Bereich des Qualitätsmanagements.

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf
1.3 Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
1.4 Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung
1.5 Umweltschutz

2. Gesundheitsschutz und Hygiene:
2.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
2.2 Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
2.3 Schutz vor Infektionskrankheiten

3. Kommunikation:
3.1 Kommunikationsformen und -methoden
3.2 Verhalten in Konfliktsituationen

4. Patientenbetreuung und -beratung:
4.1 Betreuen von Patienten und Patientinnen
4.2 Beraten von Patienten und Patientinnen

5. Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
5.1 Betriebs- und Arbeitsabläufe
5.2 Qualitätsmanagement
5.3 Zeitmanagement

logo