Der Lehrgang umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis dauert zwei Jahre.
Im Verlauf der Weiterbildung leisten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praktische Einsätze über einen Gesamtzeitraum von 2.350 Stunden in den beiden Pflichtbereichen
und in mindestens zwei der folgenden Wahlbereiche
Pflegepersonal mit zweijähriger Berufserfahrung, davon mindestens sechsmonatiger Erfahrung in der Nephrologie. Pflegepersonal von externen Kliniken und Praxen kann nur dann an der Weiterbildung teilnehmen, falls ein Verbundvertrag besteht bzw. geschlossen wird.
Jährlich im April
Der Kurs wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch „Meisterbafög" genannt. Die aktuellen Kursgebühren können direkt bei der unten stehenden Ansprechpartnerin erfragt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachweiterbildung erwerben Sie die staatlich geschützte Zusatzbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Nephrologie" bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Nephrologie".
Während des zweijährigen Kurses erwarten Sie
Landespflegegesetz (LPfIG) § 19 Absatz 1 - Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet der Nephrologie (Weiterbildungsverordnung Nephrologie) vom 19.12.2000.
Sie haben Interesse an unserem Fortbildungsangebot? Dann benötigen wir folgende Unterlagen:
Fragen zum Kurs oder Anmeldungen für den Kurs richten Sie bitte an:
Akademie der Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Fort- und Weiterbildung
Steffen Jugowetz
Birkenauer Strasse 55
68309 Mannheim
E-Mail: Steffen Jugowetz
Telefon: 0621 383 8844