Der Lehrgang umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis dauert zwei Jahre und beginnt im Jahr 2020 ausnahmsweise am 01. September - anschliessend wieder jährlich im April.
Im Verlauf der Weiterbildung leisten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praktische Einsätze über einen Gesamtzeitraum von 2.350 Stunden in den beiden Pflichtbereichen
und in mindestens zwei der folgenden Wahlbereiche
Pflegepersonal mit zweijähriger Berufserfahrung, davon mindestens sechsmonatiger Erfahrung in der Nephrologie. Pflegepersonal von externen Kliniken und Praxen kann nur dann an der Weiterbildung teilnehmen, falls ein Verbundvertrag besteht bzw. geschlossen wird.
Jährlich im April
Die aktuellen Kursgebühren können direkt bei uns erfragt werden. Der Kurs wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch „Meisterbafög" genannt. Falls Sie Fragen zu diesem Thema - oder auch anderen Themen - haben, setzen Sie sich bitte mit der Kursleitung in Verbindung.
E-Mail: Margitta Janssen
Telefon 0621 383 8844
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachweiterbildung erwerben Sie die staatlich geschützte Zusatzbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Nephrologie" bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Nephrologie".
Während des zweijährigen Kurses erwarten Sie
Landespflegegesetz (LPfIG) § 19 Absatz 1 - Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Berufen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege auf dem Gebiet der Nephrologie (Weiterbildungsverordnung Nephrologie) vom 19.12.2000.
Sie haben Interesse an unserem Fortbildungsangebot? Dann benötigen wir folgende Unterlagen:
Über die Zulassung entscheidet die Kursleitung. Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Frau Janssen in Verbindung.
Akademie der Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Fort- und Weiterbildung Pflege
Margitta Janssen
Birkenauer Strasse 55
68309 Mannheim