Ab 01.01.2023 wird das neue MTA-Reformgesetz in Kraft treten, welches weite Teile der Ausbildung technischer Assistenzberufe in der Medizin neu regelt, um die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Das Gesetz ist ein erster und wichtiger Baustein der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, welches unsere Ausbildung in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik) reformiert und stärkt. Zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Berufe in der medizinischen Technologie tragen der verbindlich vorgesehene Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung und das Verbot, für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, bei.
Die bisherige Berufsbezeichnung wird zukünftig ersetzt durch die Berufsbezeichnung medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin). Dies vollzieht fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, sprachlich nach.
Außerdem ist geplant, das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen zu modernisieren und weiter zu spezifizieren, um die Lernerfolge nun kompetenzorientiert auszugestalten. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert, wodurch die praktische Ausbildung an der UMM verbessert und zusätzlich im Umfang ausgeweitet wird.